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Wartung

Ähnlich der Überwachung und Prüfung der Stand- und Verkehrssicherheit von Brücken im Zuge von Straßen und Wegen (DIN 1076) sind für Ingenieurbauwerke definierte Kontrollen vorgeschrieben. Umfang, Art und zeitliche Abstände werden auf Grundlage der DIN 1076 und der spezifischen Anforderungen der Konstruktion festgelegt.

Eine laufende Kontrolle am Bauwerk wird gemäß folgenden Methoden empfohlen:

  • Laufende Beobachtung
    Das Bauwerk ist – soweit zugänglich – ohne besondere Hilfsmittel auf offensichtliche Mängel zu beobachten.
  • Bauwerksbesichtigung
    Das Bauwerk ist ohne größere Hilfsmittel wie z.B. Besichtigungsfahrzeuge oder Steiger auf Mängel zu besichtigen.
  • Bauwerksprüfung
    Das Bauwerk ist durch einen sachkundigen Ingenieur zu prüfen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerks beurteilen kann. Eine Prüfung ist auch an schwer bzw. nicht zugänglichen Stellen durchzuführen.

Die Bauwerksbesichtigung sollte jährlich durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere auf Abweichungen zur vorgegeben Form, Lage und Geometrie sowie auf Beschädigungen jeglicher Art zu achten. Besonderer Gefährdung unterliegen alle Anschlüsse im zugänglichen Bereich wie z. B. Seilanschlüsse im Bereich von Zufahrtswegen und Umfahrungen.

Alle drei Jahre wird eine einfache Bauwerksprüfung empfohlen, die die Bauwerksbesichtigung ersetzt und umfangreicher in der Durchführung ist. Es sind Zugänge oder Hilfsmittel einzusetzen, die eine Prüfung des gesamten Tragwerkbereiches zulassen. Bei dieser Inspektion des Tragwerkes werden auch die seilberührenden Teile und die Tragstruktur auf Beschädigungen, Verformungen oder Anrisse überprüft.

Eine Hauptprüfung ist alle sechs Jahre vorzunehmen, die die einfache Bauwerksprüfung ersetzt. Sie umfasst sämtliche für einfache Prüfungen vorgeschriebene Untersuchungen sowie eine Prüfung auch der schwer zugänglichen Bauwerksteile unter Zuhilfenahme von Zugangshilfsmittel, wie z. B. Steigern. Abgedeckte Bauwerksteile (z. B. Klemmschalen bei Seilen) sind zu öffnen. Die einzelnen Bauteile sind, soweit nötig, vor der Prüfung sorgfältig zu reinigen, um auch versteckte Schäden aufzufinden. Je nach Zustand des Tragwerkes kann bei dieser Untersuchung der zuständige Planer und/oder ein Fachingenieur zur Beurteilung hinzugezogen werden. Nach einer längeren Gebrauchsdauer wird ergänzend eine zerstörungsfreie Seilprüfung der inneren Drahtlagen empfohlen.

Zusätzlich wird eine Prüfung auf besondere Veranlassung notwendig, wenn Veränderungen des Bauwerks zu befürchten sind – insbesondere nach Erdbeben, Stößen großer Gegenstände gegen das Bauwerk, schweren Stürmen, heftigen Schneefällen, Bruch von Entwässerungsleitungen oder dergleichen.

Generell ist für Bauwerksbesichtigung und Prüfung geschultes und ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen, das fundierte Kenntnisse in der Handhabung von Seilen und Seilkomponenten besitzt. Der Besichtigungsbefund und erkennbare Schadensursachen sind bei allen Arten der Überprüfung zu protokollieren und sollten in einem Bauwerksbuch niedergeschrieben werden.

Gerne erstellen wir für Sie – auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Planungsbüro – ein Wartungskonzept, das die Gebrauchsdauer des Tragwerkes über viele Jahre sicherstellt.







Konstruktionselemente, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, z. B. Pylonfuß, Pylonkopf, Seilklemmen, Hängerseilklemmen (von oben).


Haspelbühne zum Abwickeln der Seile in "luftigen" Höhen. Umlenkkräfte durch das Auslegen von Seilen werden nicht in temporär gestützen Stahlbau eingebracht.